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18. Juni 2007

Der Bund behinderter Autobesitzer e.V.

Filed under: Allgemein — admin @ 11:08

Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. (kurz: BbAB) hat seinen Sitz im Saarland, in Bexbach. Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. bietet für Behinderte und deren Angehörige Informationen und Ratschläge rund um das Thema Auto.

Gegen eine Jahresgebühr von 30,00 Euro erhalten die Mitglieder auf spezifische Fragen per Telefon individuelle Antworten.

Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. bietet seinen Mitgliedern Informationen über Fragen zu Führerschein, behindertengerechte Zusatzausstattungen, sowie über Zuschüsse und Förderungsmaßnahmen für Behinderte, aber auch wenn es um die Bereiche Autokauf und Autoversicherung geht. Speziell geht es dabei um die Unterstützung bei der Kostenminderung bei der Fahrzeughaltung und beim Fahrzeugkauf. Vor dem Abschluss einer Autoversicherung empfiehlt sich einen Autoversicherungsvergleich zu tätigen.Der Bund behinderter Autobesitzer e.V. gibt regelmäßig einen Infobrief heraus, der die Mitglieder über Neuerungen im Kfz-Sektor und in der Gesetzgebung informiert, welche behinderte Autobesitzer betrifft.

Zahlreiche Autohersteller bieten Behinderten einen so genannten Behindertenrabatt an. Dabei ist es nicht Voraussetzung, ob der Behinderte das Fahrzeug selbst führt, oder damit von Angehörigen gefahren wird. Voraussetzung hier ist natürlich auch die Vorlage eines Behindertenausweises und dass das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist.
Einen Behindertenrabatt erhält man aber nur auf Neufahrzeuge. Bei allen Automarken, wie zum Beispiel BMW, Audi, Fiat, Ford und so weiter, wird der Rabatt direkt über den Autohändler gegeben. Bei Renault erhält man diesen über den BbAB, dem Bund behinderter Autobesitzer e.V. Die Rabatthöhen bei den einzelnen Automarken reichen von ca. 10 % bis 20 %. Dass Behinderte einen Rabatt von Renault über den BbAB erhalten, ist eine Besonderheit. Grundlage für diesen Rabatt ist ein Rahmenabkommen zwischen dem BbAB und der Deutschen Renault AG.

13. Juni 2007

Autoversicherung wechseln

Filed under: Allgemein — admin @ 15:51

Zahlreiche Autobesitzer könnten eine Menge Geld sparen, wenn sie ihre Autoversicherung wechseln würden. Das Problem ist jedoch, dass sich die meisten Autobesitzer dieser Tatsache überhaupt nicht bewusst sind. Meist sind sie sogar der Meinungen, sie hätte eine günstige Autoversicherung – was vielleicht daran liegen mag, dass ihre Kfz-Versicherung einst günstig war. Allerdings hat sich in den vergangenen Jahren auf dem Versicherungsmarkt so viel getan, dass sich ein Vergleich auf jeden Fall lohnt.

Gerade dann, wenn der Kfz-Schutz schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurde, sollte man einen Versicherungsvergleich machen. Damals kann die Autoversicherung günstig gewesen sein, doch heutzutage ist es gut möglich, dass andere Versicherungsanbieter deutlich günstigere Versicherungstarife anbieten können. Des Weiteren bietet es sich auch an, einmal darüber nachzudenken, den Versicherungstarif zu wechseln.

So macht es zum Beispiel bei einem fünf oder sechs Jahre alten Auto nur noch bedingt Sinn, den hohen Beitrag einer Vollkaskoversicherung zu entrichten. Besser man wechselt in einen günstigeren Tarif, wie zum Beispiel in die Teilkasko- oder Haftpflichtversicherung. Was den Versicherungsumfang betrifft, so reicht dieser bei ältern Fahrzeugen meist vollkommen aus.

Ein Versicherungsvergleich kann relativ einfach vorgenommen werden. Im Internet findet man inzwischen zahlreiche Vergleichstools, mit deren Hilfe man eine günstige Autoversicherung ausfindig machen kann. Wichtig ist nur, dass man den Fahrzeugschein zur Hand hat – denn somit fällt einem die Eingabe der Fahrzeugdaten wesentlich leichter.

Hat man tatsächlich eine günstige Autoversicherung gefunden, so gilt es den Wechsel der Versicherung vorzunehmen. Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass bei Kfz-Versicherungen Kündigungsfristen einzuhalten sind. Über die Fristen und weitere Voraussetzungen für einen Versicherungswechsel kann man sich direkt bei den Versicherern erkundigen.

Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung

Filed under: Versicherung — admin @ 15:48

Es gibt zahlreiche Arbeitnehmer, die gern in die private Krankenversicherung wechseln würden. Denn der Versicherungswechsel wäre für sie in zahlreichen Fällen mit einer Senkung der Versicherungsausgaben verbunden – schließlich kann man sich bei den Anbietern privater Krankenversicherungen sehr günstig versichern. Jedoch ist solch ein Versicherungswechsel gar nicht immer ohne weiteres möglich. Deshalb gilt es im Vorfeld zunächst einmal zu klären, ob man sämtliche Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt. Welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind, wird in diesem Artikel erläutert.

Die wichtigste Voraussetzung, die Arbeitnehmer für den Eintritt in die private Krankenversicherung erfüllen müssen, ist dass sie mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Liegen sie mit der Höhe ihres jährlichen Bruttoeinkommens darunter, so ist ein Wechsel überhaupt nicht möglich. Dies ist gesetzlich verankert und soll Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen davor schützen, dass im schlimmsten Fall trotz Krankenversicherung nicht behandelt werden – denn in der privaten Krankenversicherung ist es so, dass Kosten für Arztbesuche und Medikamente vom Versicherungsnehmer vorgestreckt werden müssen.

Des Weiteren ist auch der Gesundheitszustand von hoher Bedeutung. Wenn die Versicherungsgesellschaften der Meinung sind, ein Antragsteller könnte aufgrund seines Gesundheitszustands zu hohe Kosten verursachen, so können sie ihn ablehnen. Aus diesem Grund ist der Eintritt in die private Krankenversicherung auch stets mit einem Arztbesuch verbunden, bei welchem ein Gesundheitscheck durchgeführt wird. Das Ergebnis der Untersuchung entscheidet anschließend darüber ob man aufgenommen werden kann – und falls ja auch darüber, wie hoch die spätere Versicherungsprämie ausfallen wird.

Sollte man diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so ist ein Versicherungswechsel leider nicht möglich. Wird der Wechsel nicht nur aus finanziellen angestrebt, sondern auch deshalb, weil man sich einen besseren Versicherungsschutz wünscht, so bleibt noch die Alternative, dass man eine private Krankenzusatzversicherung abschließt. Mit Hilfe dieser Versicherung kann man seinen bestehenden Krankenschutz relativ kostengünstig erweitern – und Anbieter für diese Zusatzversicherungen gibt es mindestens genau so viele, wie für die private Krankenversicherung.

12. Juni 2007

Kosten Zahnersatz

Filed under: Versicherung — admin @ 15:44

Ist man über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert, steht einem ein gesetzlicher Anspruch auf eine medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz zu.
Zahnersatz umfasst unter anderem Zahnkronen, Zahnbrücken und in medizinisch begründeten Fällen auch Implantate. Der Versicherte in der GKV hat vor dem Beginn einer Zahnbehandlung das Recht einen Heil- und Kostenplan von seinem Zahnarzt aufstellen zu lassen. Dieser muss von der Krankenkasse des Versicherten geprüft und genehmigt werden.
Die Krankenkasse bestimmt dann in diesem Zusammenhang die Kosten, die der Versicherte, der eine derartige Zahnbehandlung durchführen lassen will, selbst zu bezahlen hat. Zur Zeiten
des prozentualen Erstattungssystems waren dies 50 Prozent bis 65 Prozent.

Berechnungsgrundlage war wie heute auch noch der Heil- und Kostenplanes. Viele Krankenkassen ermutigten noch zur Zeiten des prozentualen Erstattungssystems ihre Versicherten ein Bonusheft zu führen. Verfügte ein Versicherter, der eine Zahnbehandlung durchführen lassen will, wobei es um Zahnersatz geht, über ein derartiges Bonusheft und konnte damit nachweisen, dass er sich um die Gesunderhaltung seiner Zähne bemüht hat, diese Behandlungen auch im Bonusheft eingetragen wurden, erhöhten die Krankenkassen ihre Kostenbeteiligung am Zahnersatz um einige Prozentpunkte.

Als Bemühen um die Gesunderhaltung seiner Zähne wird in einem solchen Fall seitens den Krankenkassen angesehen, dass man sich in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens einmal pro Kalenderjahr sich hat zahnärztlich untersuchen hat lassen. Versicherte, die unter 18 Jahre alt sind, müssen um aufgrund der Einträge in ihrem Bonusheft bei der Zuzahlung um einige zusätzliche Prozentpunkte entlastet zu werden, in jedem Kalenderhalbjahr beim Zahnarzt gewesen sein. Die Krankenkasse zahlt aber nur die Kosten für den Zahnersatz, der medizinisch notwendig ist, Sonderwünsche trägt der Versicherte selbst.

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