Aixxia

30. August 2007

Die Lebensversicherung ist

Filed under: Versicherung — admin @ 20:51

Das abgesicherte Risiko der Lebensversicherung kann Todesfall oder Langlebigkeit sein. In dem ersten Fall sichert der Versicherungsnehmer die Zukunft der Familie ab, damit diese ohne die gewisse Person keinen Existenzkampf führen müssen, damit sie keine Geldsorgen haben, damit sie eine sichere Geldquelle haben. Die Versicherungssumme heißt in diesem Fall Todesfallsumme und wird monatlich den Bezugsberechtigten, also der Familie, den Angehörigen, ausgezahlt. Im Erlebensfall sichert sich der Versicheurngsnehmer die eigene Zukunft ab, vielleicht auch das seiner Familie, damit er das Leben auch im Alter genießen kann, damit er gar nichts aus finanziellen Gründen aufgeben muss, damit er das gewöhnte Lebensstil weiterführen kann.
Die Lebensversicherung hat vier verschiedliche Arten, man kann also frei wählen, die angemessenste und zu der eigenen Situation passendste Versicherung aussuchen und abschließen. Die Risikolebensversicherung kann zum Beispiel gegen das Risiko des Todes abgeschlossen werden. Geleistet wird nur wenn der Versicherungsfall innerhalb der vereinbarten Zeitdauer eintritt. Die verbreitesten Risikolebensversicherungen sind die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Man kann auch hier frei wählen. Die Rentenversicherung ist genau das Gegenteil der Risikolebensversicherung. Abgesichert wird das Alter, die Langlebigkeit. Man hört mit den beruflichen Tätigkeit auf, trotzdem benötigt man Geld, die Rentenversicherung soll genau diese Geldquelle darstellen. Wichtig ist aber, dass man sich merkt: diese ist die private Rentenversicherung, eine Lebensversicherungsart und es sollte mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verwechselt werden, welche eine Obliegenheit ist. Es existieren auch zwei Lebensversicheurngsarten, die in der selben zeit auch Mischversicherungen sind, also eine Mischung zwischen Versicherung und Sparvorgang, man sichert sich gegen ein bestimmtes Risiko ab und nebenbei spart man sich eine kleine Summe. Diese sind die kapitalbildende Lebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung, mit dem unterschied, dass man bei der letzteren mit Hilfe von Immobilien das Geld ansammelt.
        Es existieren in Rahmen der Lebensversicherung zahlreiche Möglichkeiten um die Individualität auszuleben, um die Versicherung so zu gestalten wie man es will, wie man es benötigt. Es gibt mehrere Einzelheiten, die in dem Vertrag zusätzlich eingeschlossen werden können. Die Versicherung erfüllt ihre Aufgabe und das passend zu der eigenen Situation

24. August 2007

Haftpflicht Ärzte

Filed under: Versicherung — admin @ 21:19

Als Arzt müssen Sie dauernde Höchstleistungen vollbringen. Dabei wächst die Gefahr einen Fehler während der Ausübung Ihres Berufes zu machen ständig weiter an. Das Risiko einer Schadensersatzforderung durch den Patienten, seine Angehörigen oder Anwälte lastet auf Ihnen und kann im schlimmsten Fall Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Die Forderungen können sich auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden des Patienten beziehen, wobei Sie sich durch eine Berufshaftpflichtversicherung gegen die Folgen dieser Elemente absichern können. Die Berufshaftpflichtversicherung zählt aufgrund der gerade erwähnten Risiken für Sie als Arzt zu den wichtigsten Versicherungen zur Absicherung der Berufshaftpflicht Arzt. Auch als Medizinstudent sollten Sie den Abschluss in Erwägung ziehen, da sie schon zu diesem frühen Zeitpunkt für die Folgen eines Fehlers während der Behandlung eines Patienten haftbar gemacht werden können. Dies gilt sowohl für das Vorklinische, als auch für das Klinische Semester und das Praktische Jahr. Die Universität haftet zwar für leichte und mittlere Fahrlässigkeiten ihrer Studenten, doch in groben Fällen kann sie mit der Forderung an den Studenten treten. Auch angestellte Ärzte in der Klinik, angestellte Ärzte in der Praxis und niedergelassene Ärzte sollten sich absichern. Falls Sie als Arzt in den Ruhestand gehen, sollten Sie die Versicherung nicht mit dem Schließen der Praxis beenden, sondern noch weiter laufen lassen. Hier könnte es passieren, dass die Forderung eines Patienten erst viel später an Sie gerichtet wird, da die falsche Behandlung erst später festgestellt werden konnte. Neben den o.a. Ärzten gibt es weitere Freiberufler die eine Berufshaftpflicht benötigen. Steuerberater z.B. müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen, sonst erhalten sie keine Zulassung und könnten ihren Beruf nicht ausüben. In dieser Haftpflichtversicherung Steuerberater ist sogar die Mindestversicherungssumme vorgeschrieben, sie beträgt 250.000 € für Vermögensschäden. Ein Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden ist kein Pflicht, aber unbedingt zu empfehlen, dieser Versicherungsschutz wird in der Regel über eine separate Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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