Aixxia

28. September 2007

Gesundheitsreform

Filed under: Versicherung — admin @ 13:44

Jedes Mal, wenn Wahlen anstehen, kommen einige Diskussionen auf den Tisch, die für mächtig Zündstoff sorgen, sowohl bei den Bürgern als auch in den Reihen der Politiker. Bei den letzten Bundestagswahlen stand die private Krankenversicherung auf dem Plan. Es war von Abschaffung die Rede usw. Nun ja, die privaten Krankenversicherungen erfreuen sich immer noch an ihrer Existenz.
Auch von der Gesundheitsreform wurde sie so gut wie nicht betroffen, da hat es die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich härter erwischt. Eine Gesundheitsprämie, wie sie für die privaten Krankenversicherungen eingeführt werden sollte, gab und gibt es bis heute nicht. Sie fand nicht ausreichend Zustimmung. Die Gesundheitsreform hingegen scheiterte fast, da man sich nicht darüber einig werden konnte, wie sich das nun mit den privaten Krankenversicherungen vereinbaren lässt. Das Resultat aus den Verhandlungen war, dass kleine Veränderungen durchgesetzt wurden, diese aber erst im Jahre 2009 umgesetzt werden. Allerdings zieht die private Krankenversicherung daraus keine Nachteile, eher sogar das Gegenteil.
Dies bedeutet in sofern, dass die privaten Krankenversicherungen auch weiterhin nicht jeden aufnehmen müssen und die Beitragsbemessungsgrenze ist ebenfalls geblieben. Allerdings müssen zukünftige Interessenten drei Jahre in Folge mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Es ist also weiterhin möglich, dass beide Krankenversicherungen parallel nebeneinander existieren, ohne sich in die Quere zu kommen. Die Mitglieder der privaten Krankenversicherung werden weiterhin optimal versorgt. Dass die Leistungen hierbei weit über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen ist ebenfalls unverändert. Auch wenn die Gesundheitsreform für die gesetzliche Krankenversicherungen einiges bereitgehalten hat, während die private Krankenversicherung kaum einer Änderung unterlag, so ist doch das Grundsystem des deutschen Gesundheitswesens im Großen und Ganzen gleich geblieben.

20. September 2007

Zahnersatz – Festzuschüsse statt prozentualer Kostenbeteiligung

Filed under: Versicherung — admin @ 10:42

Seit Anfang 2005 werden statt der prozentualen Kostenübernahme zum Zahnersatz  befundbezogene Festzuschüsse gezahlt. Diese treten an die Stelle des prozentualen Anteils der Kassen an der Zahnarztrechnung. Der Festzuschuss bleibt unverändert, egal ob der Patient eine teure oder preiswerte Behandlung wählt. Wer beim Zahnersatz über das nötige hinaus Mehrleistungen möchte, muss mehr aus eigener Tasche dazuzahlen. Neu ist aber, dass die Kasse auch für hochwertige Behandlungen, wie die Implantatversorgung einen Zuschuss gewährt, was sie vormalig abwies.  

Nach der neuen Norm beteiligen sich die Kassen also an den Kosten für die preisgünstigste Version des Zahnersatzes genau wie an der teuersten Version -  immer mit dem selben Festzuschuss.  Die Funktionäre der Zahnärzte und der Krankenkassen haben im Gemeinsamen Bundesausschuss angesetzt, was je nach Diagnose als Regelversorgung gilt, und haben auf Basis dieser Regelversorgung die Festzuschüsse festsetzt.  

Da es sich um Festzuschüsse handelt, kommt es für den Patienten darauf an, dass die Labor- und Materialkosten möglichst niedrig sind, da diese den größten Teil der Rechnung und damit auch den größten Teil des Eigenanteils ausmachen.  Berechung des Eigenanteils 

Ausgangspunkt für die Kassenleistung ist der Befund durch den Zahnarzt – also z.B. „Zahn 12 fehlt“. Die Regelversorgung für diesen Befund könnte z.B. sein  „Setzen einer Brücke ohne Verblendung von Zahn 11 zu Zahn 13“. Diese kostet ca. 700 Euro. Hiervon übernimmt die Kasse 50 %, also 350 Euro.  Der Patient zahlt 700€ – 350€, also 350€. War er in den letzten Jahren jedes Jahr zur Überprüfung beim Zahnarzt, übernimmt die Kasse sogar 65%, das sind exakt 455 Euro, er selbst zahlt nur noch 245€.    

Wählt der Patient eine teurere Behandlung (z.B. ein Implantat), die z.B. 2000€ kostet, erhält er ebenfalls nur die besagten 350€ , den Rest (in diesem Fall 1.650€) muss er selbst zahlen.  Findet er einen Zahnarzt – z.B. über eine Zahnersatz-Auktion, der die Brücke für nur 500€ ausführt, erhält er  ebenfalls 350€ – dann kostet ihn die Behandlung nur 150€.

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